Abwassergebühren - Daten - Fakten - Gerichtsurteile

Klaeranlage

Bei den Gebühren gibt es seit Jahren eine Diskussion. Ein Vergleich ist dabei sehr schwierig. Die Abwasserentsorgung in Großstädten mit hoher Anschlussquote kann man nicht mit kleinen und mittleren Kommunen vergleichen. Weiterhin kann man Flachlandkommunen nicht mit Kommunen im Mittelgebirge ver­gleichen. Aus ökologischer Sicht sollten durch die Gebühren Anreize zur naturnahen Regenwasser­bewirtschaftung, d.h. zur Vorortversickerung, zur Dachbegrünung, zur Regen- und Grauwassernutzung geschaffen werden.

Auch muss nicht noch die letzte kleine Außensiedlung ans Kanalnetz angeschlossen werden. Hier gibt es inzwischen Pflanzenkläranlagen, die durchaus eine ökologische und ökonomische Alternative sind.

Zu befürworten ist die gesplittete Abwassergebühr. Im Unterschied zum Einheitsgebührenmaßstab, bei dem alle Kosten für die Beseitigung von Schmutz- und Regenwasser allein auf Basis des Trinkwasser­verbrauchs berechnet werde, gibt es bei der gesplitteten Abwassergebühr zwei Maßstäbe.

Die Kosten der Beseitigung von Schmutzwasser werden wie beim Einheitsgebührenmaßstab nach dem Trinkwasser­verbrauch berechnet, die Kosten der Beseitigung von Regenwasser aber nach der versiegelten Fläche mit Kanalanschluss. Dabei wird keine neue Regenwassergebühr erhoben. Somit schafft man finanzielle Anreize zur Entsiegelung und leistet einen Beitrag zum Hochwasserschutz.

In NRW haben inzwischen - auch aus Gründen der Gebührengerechtigkeit - mehr als 50 % der Kommunen den Gebührenmaßstab auf die gesplittete Abwassergebühr umgestellt. Einige Kommunen allerdings erst, nachdem sie von Gerichten durch Bürgerklagen dazu gezwungen wurden.

In einigen Kommunen wird bei der Diskussion um die Einführung der geplitteten Abwassergebühr oftmals von den Gegnern die Behauptung vorgetragen, dass die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr für Privathaushalte zu höheren Kosten führt. Für die überwiegende Mehrheit der Privathaushalte ermäßigt sich aber in Wahrheit die Gebühr, weil erstmals die großen versiegelten Flächen von Supermärkten und Parkhäusern mit einbezogen werden.

Wir haben nachfolgend einige Daten und Fakten zur Information bereitgestellt.

Fachbeitrag Hennebrüder/Tillmanns - Ist die gesplitte Abwassergebühr notwendig? - eine ökonomische, ökologische und rechtliche Bewertung, Kommunale Steuerzeitschrift 1/2003

Bund Arbeitskreis Wasser - Auswertung der Gebührenveränderungen bei Normalhaushalten - Willi Hennebrüder, Lemgo - Auf Basis der Zahlen der Bundes der Steuerzahler NRW wurden die Gebühren vor und nach der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr verglichen.

Bund Landesarbeitskreis Wasser NRW - Auswertung der Gebührenveränderungen bei homogener Bebauung - Willi Hennebrüder, Lemgo - Auf Basis der Zahlen eines homogenen Bebauungsgebietes in der Stadt Lemgo wurde untersucht, welche Abwassergebühren diese Haushalte bei der Berechnung einer gesplitteten Abwassergebühr und beim Einheitsmaßstab zahlen müssten. Diese Untersuchung macht deutlich, dass der von Gerichten akzeptierte Einheitsmnaßstab bei homogener Bebauung zu einer massiven Ungleichbehandlung der Haushalte führt, weil es den angenommenen Zusammenhang zwischen versiegelter Fläche und Trinkwasserverbrauch nicht gibt.

Fachbeitrag Auswertung Gebührenvergleich bei homogener Bebauung (PDF)

Vom Bund der Steuerzahler NRW werden jährlich die Kosten der Abwassergebühren erfasst. Dadurch besteht die Möglichkeit, auch Vergleiche zwischen Kommunen mit Einheitsgebührenmaßstab und mit gesplitteter Gebühr anzustellen.

Gerichtsurteile

Richter-KomikVerwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg – AZ.: 2 S 2938/08 vom 11. März 2010